Ergotherapie – Eine Einführung
In der ergotherapeutischen Behandlung steht das Ziel des selbstständigen Planens und Handelns des Menschen Im Mittelpunkt. Durch Erkrankung oder Behinderung kann die selbstständige Aktivität erheblich eingeschränkt werden. Es können Nachteile und Einschränkungen im alltäglichen Umfeld, im Beruf oder in der Kindesentwicklung entstehen. Durch gezielte therapeutische Angebote werden individuelle Fähigkeiten geschult, neue Fertigkeiten erlernt und Kompensationsmöglichkeiten angebahnt.
Ergotherapie – Eine Heilmittelverordnung
Ergotherapeutische Maßnahmen sind von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten Privatkassen anerkannt. Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung wird vom Arzt über eine Diagnose festgestellt und mit einer Heilmittelverordnung verschrieben. Ergotherapie kann auch ohne ärztliche Verordnung als präventive Maßnahme durchgeführt werden.
Nach Maßgabe des Arztes wird Ergotherapie in der Praxis als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder auch als Hausbesuch durchgeführt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Ergotherapie in Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen oder in Kooperation mit Frühförderstellen angeboten wird.